Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Gütersloh e. V.

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Radschnellweg. © Philip Böhme

Bedarfsplan für Radschnellverbindungen Nordrhein-Westfalen

Laut Fahrradgesetz sollte ein "Bedarfsplan für Radschnellverbindungen" für den Bau neuer Radschnellverbindungen (RSV) bis Ende 2023 erstellt werden. Der Bedarfsplan soll langfristige Planungen für RSV beinhalten.

Bedarfspläne für Landstraßen und den ÖPNV gibt es schon lange. Nun wurden erstmals aufbauend auf der landesweiten Potenzialanalyse mögliche Radschnellverbindungen ermittelt. Am Ende des Aufstellungsprozess soll der Bedarfsplan Radschnellverbindungen von den regionalen Planungsträgern und im Verkehrsausschuss/Landtag beschlossen werden.

Beteiligung der Kommunen ist gestartet (Mai 2024) 

Zur Erstellung des Bedarfsplan Radschnellwege sind im Mai 2024 die Kommunen zur Beteiligung aufgerufen worden. Über die Bezirksregierungen sind Kommunen aufgefordert, bis Ende Juni bestehende Planungs- und Konzeptunterlagen für neue Radschnellverbindungen an das Land zu melden.

Der Weg zum Bedarfsplans Radschnellverbindungen 

Unter Berücksichtigung des vorliegenden Entwurfs (aufbauend auf dem Landesverkehrsmodell) und der Rückmeldungen aus der Beteiligung der Kommunen, werden die Routenvorschläge aus der Potenzialanalyse planerisch aufbereitet. Zudem erfolgt eine Kosten-Nutzen-Analyse. Die Ergebnisse erlauben die Aufstellung des Bedarfsplans Radschnellverbindungen und eine spätere Priorisierung der Radschnellverbindungen. 

Sowohl die Ergebnisse der Potenzialanalyse als auch die Ergebnisse des Bedarfsplans Radschnellverbindungen tragen zur Definition des landesweiten Radvorrangnetz bei. 

 

Beschlussfassung zum Bedarfsplan Radschnellverbindungen 2026/2027

Der weitere Zeitplan des MUNV sieht vor, dass bis Ende 2025 die Bewertung und Bedarfsplanaufstellung erfolgt. Mögliche Radschnellverbindungen müssen in der Potenzialabschätzung überwiegend mehr als 2.000 Radfahrende pro Tag aufweisen und werden einer Nutzen-Kosten-Analyse gemäß den Hinweisen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) unterzogen.
2026 und 2027 sind in weiteren Schritten strategische Umweltprüfungen, Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschlüsse der regionalen Planungsträger und im Landtag zu dem Bedarfsplan anvisiert.
Zum Ende dieses Prozesses wird sich zeigen, wie viele Routenvorschläge aus der Potenzialanalyse für Radschnellverbindungen (ca. 1300 km), tatsächlich im finalen Bedarfsplan Radschnellverbindungen stehen. Der Initialvorschlag ist im blauen Kasten verlinkt. 

RS1 - RS7 sind "gesetzt"

Bereits 2013 hat Nordrhein-Westfalen einen Planungswettbewerb für Radschnellwege durchgeführt. Mithilfe des Wettbewerbs sollte das damals noch weitgehend unbekannten Planungsinstrument Radschnellverbindungen etabliert werden. Für das MUNV sind die Radschnellwege RS1 - RS7 gesetzt. D.h. unabhängig der im Rahmen der Bedarfsplanaufstellung durchzuführenden Kosten-Nutzen-Analyse, soll der Bau der Radschnellwege 1-7 in den kommenden Jahren erfolgen (Sachstand Radschnellwege NRW).

Grundlage: Landesverkehrsmodell 2035

Das Landesverkehrsmodell wurde mit viel Verspätung am 5. Juni 2024 im Verkehrsausschuss im Landtag vorgestellt. Vorausgegangen war ein mehrjähriger Prozess, welcher von diversen Verzögerungen geprägt war (Sachstand zum Landesverkehrsmodell 2035).

Das Landesverkehrsmodell 2035 erlaubt es, digitale Prognosen für den zukünftigen Verkehr in NRW zu stellen. Erstmals können nun mithilfe des Landesverkehrsmodells auch Maßnahmenvorschläge für den Bedarfsplan Radschnellwege bewertet werden. Kritisch: Beim Landesverkehrsmodell handelt es sich um ein "business as usual" Szenario. Damit wird das im FaNaG formulierte Ziel eines Radverkehrsanteils von 25 % im Modell nicht berücksichtigt, was sich entsprechend auf die Potenzialanalyse Radverkehr und die Definition des landesweiten Radvorrangnetzes und des Bedarfsplan Radschnellverbdinungen auswirkt.    

Standards für Radschnellwege in NRW

Der Ausbaustandard für Radschnellwege ist besonders hoch. Von der Idee bis zur Umsetzung eines Radschnellweges sind viele Prozessschritte zu beachten. So ist beispielsweise für den Bau von Radschnellwegen das Land verantwortlich. Anders sieht es allerdings in großen Städten mit mehr als 80.000 Einwohner:innen aus. Hier liegt die Baulast für Radschnellwege bei der Kommune.

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