Frau auf geschütztem Radfahrstreifen

Frau auf geschütztem Radfahrstreifen © ADFC / Krone

Anwendung der Qualitätsstandards des Alltagsradwegenetzes

Der ADFC Kreisverband Gütersloh hat bei der Stadt Gütersloh einen Bürgerantrag eingereicht. Das Ziel: Die Qualitätsstandards des Alltagsradwegekonzepts des Kreises Gütersloh sollen beim Neu- oder Umbau von Radverkehrsanlagen berücksichtigt werden.

Hiermit stellt der ADFC Kreisverband Gütersloh e.V., vertreten durch den Gütersloher Bürger Daniel Neuhaus, folgenden Antrag:

  1. Die Verwaltung der Stadt Gütersloh wird beauftragt, bei allen künftigen Neu- und Umbauvorhaben von Radverkehrsanlagen in eigener Baulast die Qualitätsstandards des Alltagsradwegekonzepts des Kreises Gütersloh anzuwenden.
  2. Die Verwaltung setzt sich dafür ein, dass Teilstücke oder Verlängerungen der betreffenden Radwege in anderer Baulast (z.B. Kreis, Land NRW) ebenfalls nach diesem Standard umgesetzt werden.

Begründung: Im Rahmen des „Masterplan Klimafreundliche Mobilität“ haben sich Verwaltung und Politik in der Stadt Gütersloh der Förderung des sogenannten Umweltverbundes verpflichtet. Innerhalb des Umweltverbunds spielte der Radverkehr mit einem Anteil von fast 60% an allen Wegen bereits im Untersuchungszeitraum eine herausragende Rolle. Trotz des bereits heute vergleichsweise hohen Radverkehrsanteils hat das Fahrrad auch in Zukunft das größte Potential, Verkehre aus dem MIV in den Umweltverbund zu verlagern.

Die Stadt Gütersloh hat in den letzten Jahren einige Radverkehrsanlagen neu gebaut oder saniert. Hierbei wurden auch Verbesserungen für den Rad- und Fußverkehr erzielt. Für die Zukunft sollen diese Umbauten ebenso wie Neubauten jedoch verbesserten Qualitätsstandards unterliegen, um den Ausbau- und Qualitätsstandard unseres Radverkehrsnetzes sukzessive zu verbessern und zukunftssicher aufzustellen.

Dieses Jahr wurde der ADFC Fahrradklimatest 2020 veröffentlicht, für den 437 Gütersloherinnen und Gütersloher befragt wurden. Oberfläche und Breite von Radverkehrsanlagen wurden hierbei im Vergleich zu anderen Aspekten schlecht bewertet. Gleichzeitig gaben 73% bzw. 66% der Befragten an, dass Oberfläche und Breite besonders wichtig sind.

Das Feedback der Gütersloher Bürgerinnen und Bürger zeigt zum einen die Wichtigkeit von Oberflächen und Breiten, zum anderen den erheblichen Handlungsbedarf. Wenn wir im Alltagsverkehr mehr Menschen aus dem Auto heraus auf das Fahrrad bekommen möchten, spielt die Qualität von Radverkehrsanlagen also eine sehr starke Rolle. Dies umso mehr, als neue Zielgruppen vom Fahrrad überzeugt werden müssen!

Ein definierter Standard für die Qualität von Radverkehrsanlagen ist erforderlich, der bei allen geplanten Neu- und Umbaumaßnahmen angewendet wird. Die Stadt Gütersloh muss jedoch keinen eigenen Standard erarbeiten.

Der Kreis Gütersloh hat im Jahr 2020 das sogenannte Alltagsradwegekonzept nach einstimmigem Beschluss im Straßen- und Verkehrsausschuss auf den Weg gebracht. Das dort beschriebene Alltagsradverkehrsnetz soll „[…] für Fahrten zur Schule, zur Arbeit, zum Einkaufen und zur Freizeitgestaltung möglichst direkte, verkehrssichere und gut befahrbare Wege anbieten […]. Es handelt sich um ein baulastträgerübergreifendes Netz. Das Ziel des Konzeptes ist es, alle Kommunen des Kreises untereinander sowie mit den jeweiligen Nachbarkommunen außerhalb des Kreises zu verbinden.“

Das Alltagsradwegekonzept des Kreises Gütersloh soll mehr Menschen auch im Alltag auf das Fahrrad holen. Hierzu soll ein leistungsfähiges, sicheres und komfortables Netz an Radverkehrsverbindungen zwischen den Orten und Ortsteilen des Kreises Gütersloh geschaffen werden. Das Netz soll auch in das Radnetz Ostwestfalen-Lippe eingebunden sein. Der ADFC Kreisverband Gütersloh war an der Erstellung des Konzepts beteiligt und hat eigene Netzvorschläge eingebracht.

Das Alltagsradwegekonzept des Kreises Gütersloh ist politisch beschlossen und befindet sich aktuell in einer frühen Phase der Umsetzung.

Im Konzept werden im Kapitel 3 Qualitätsstandards für Radverkehrsanlagen vorgegeben. Diese Qualitätsstandards orientieren sich an den Anforderungen der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen Ausgabe 2010 (ERA 2010) und gehen in einigen Teilbereichen darüber hinaus oder werden da, wo die ERA 2010 vage bleibt, konkretisiert.

Mit der Einhaltung der im Alltagsradwegekonzept vorgegebenen Standards werden demnach automatisch auch die entsprechenden Standards der ERA 2010 erfüllt. Damit ist eine Förderung von Neu- oder Umbaumaßen durch das Land NRW sichergestellt. Zudem sind die Standards ebenso mit dem Radverkehrskonzept der Regiopolregion Bielefeld und dem übergeordneten „Alltagsradwegenetz OstWestfalenLippe“ abgestimmt.

Da der Kreis Gütersloh diese Kriterien für sein Alltagsradwegenetz anwenden wird, soll die Stadt Gütersloh die Standards für das eigene kommunale Netz ebenso anwenden, da das kommunale Netz das Netz des Kreises um innerstädtische Verbindungen ergänzt. Somit finden die Radfahrenden unserer Stadt bei Neu- und Umbauten einen einheitlichen Qualitätsstandard vor, unabhängig davon, ob die Radverkehrsanlage zum Alltagsradwegenetz gehört oder nicht.

In der Konsequenz bedeutet der Vorschlag des ADFC, dass die Verwaltung

  • ermächtigt wird, in bestimmten Fällen über den ERA2010-Standard hinausgehend mind. mit Standard Netzkategorie III des Alltagsradwegenetzes zu planen und zu bauen; dadurch sind leicht höhere Kosten aufgrund des höheren Qualitätsstandards zu erwarten
  • bei Platzmangel in letzter Konsequenz Flächen zulasten des Kfz-Verkehrs in Anspruch nehmen wird
  • bestehende Planungen vor der Realisierung auf die Einhaltung der Kriterien prüft und entsprechend anpasst

Den Bürgerantrag hat der ADFC bereits im November 2021 bei der Stadt Gütersloh eingereicht. Inhaltlich behandelt wird der Bürgerantrag in der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 27. April 2023.

Hierzu hat die Stadt Gütersloh unter der Nummer 171/2023 eine Beschlussvorlage erstellt.

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https://gt.adfc.de/artikel/anwendung-der-qualitaetsstandards-des-alltagsradwegenetzes

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    Im Kreis Gütersloh ist der Verein mit einem eigenständigen Kreisverband vertreten. Die ehrenamtlichen Aktiven im Kreisverband Gütersloh engagieren sich als Interessenvertretung im Kreis Gütersloh für die Belange der Radfahrer. Sie stellen Kontakt her zur Verwaltung und Behörden, präsentieren den Verein und seine Dienstleistungen an Info-Ständen und bieten jedes Jahr ein Angebot an geführten Radtouren an.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank deiner Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein.

    Für dich hat der ADFC-Mitgliedsausweis aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen. Du kannst deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhältst du mit unserem viermal im Jahr erscheinenden ADFC-Magazin „Radwelt“ Information rund um alles, was dich als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Darüber hinaus kannst du als ADFC-Mitglied bei allen geführten Feierabend-, Halbtages- oder Ganztagestouren des Kreisverbands Gütersloh und den meisten anderen ADFC-Verbänden kostenlos mitfahren.

    Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben.

    Bist du etwa noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass du auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passe daher deine Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalte dich vorhersehbar, indem du beispielsweise dein Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halte Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachte daher immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und sei bitte nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes.

    Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter.

    Das schnelle Pedelec (S-Pedelec) unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben.

    Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir dir die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennst du auf einen Blick, mit welcher Güte du bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen kannst.

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