Frau auf geschütztem Radfahrstreifen

Frau auf geschütztem Radfahrstreifen © ADFC / Krone

Anwendung der Qualitätsstandards des Alltagsradwegenetzes

Der ADFC Kreisverband Gütersloh hat bei der Stadt Gütersloh einen Bürgerantrag eingereicht. Das Ziel: Die Qualitätsstandards des Alltagsradwegekonzepts des Kreises Gütersloh sollen beim Neu- oder Umbau von Radverkehrsanlagen berücksichtigt werden.

Hiermit stellt der ADFC Kreisverband Gütersloh e.V., vertreten durch den Gütersloher Bürger Daniel Neuhaus, folgenden Antrag:

  1. Die Verwaltung der Stadt Gütersloh wird beauftragt, bei allen künftigen Neu- und Umbauvorhaben von Radverkehrsanlagen in eigener Baulast die Qualitätsstandards des Alltagsradwegekonzepts des Kreises Gütersloh anzuwenden.
  2. Die Verwaltung setzt sich dafür ein, dass Teilstücke oder Verlängerungen der betreffenden Radwege in anderer Baulast (z.B. Kreis, Land NRW) ebenfalls nach diesem Standard umgesetzt werden.

Begründung: Im Rahmen des „Masterplan Klimafreundliche Mobilität“ haben sich Verwaltung und Politik in der Stadt Gütersloh der Förderung des sogenannten Umweltverbundes verpflichtet. Innerhalb des Umweltverbunds spielte der Radverkehr mit einem Anteil von fast 60% an allen Wegen bereits im Untersuchungszeitraum eine herausragende Rolle. Trotz des bereits heute vergleichsweise hohen Radverkehrsanteils hat das Fahrrad auch in Zukunft das größte Potential, Verkehre aus dem MIV in den Umweltverbund zu verlagern.

Die Stadt Gütersloh hat in den letzten Jahren einige Radverkehrsanlagen neu gebaut oder saniert. Hierbei wurden auch Verbesserungen für den Rad- und Fußverkehr erzielt. Für die Zukunft sollen diese Umbauten ebenso wie Neubauten jedoch verbesserten Qualitätsstandards unterliegen, um den Ausbau- und Qualitätsstandard unseres Radverkehrsnetzes sukzessive zu verbessern und zukunftssicher aufzustellen.

Dieses Jahr wurde der ADFC Fahrradklimatest 2020 veröffentlicht, für den 437 Gütersloherinnen und Gütersloher befragt wurden. Oberfläche und Breite von Radverkehrsanlagen wurden hierbei im Vergleich zu anderen Aspekten schlecht bewertet. Gleichzeitig gaben 73% bzw. 66% der Befragten an, dass Oberfläche und Breite besonders wichtig sind.

Das Feedback der Gütersloher Bürgerinnen und Bürger zeigt zum einen die Wichtigkeit von Oberflächen und Breiten, zum anderen den erheblichen Handlungsbedarf. Wenn wir im Alltagsverkehr mehr Menschen aus dem Auto heraus auf das Fahrrad bekommen möchten, spielt die Qualität von Radverkehrsanlagen also eine sehr starke Rolle. Dies umso mehr, als neue Zielgruppen vom Fahrrad überzeugt werden müssen!

Ein definierter Standard für die Qualität von Radverkehrsanlagen ist erforderlich, der bei allen geplanten Neu- und Umbaumaßnahmen angewendet wird. Die Stadt Gütersloh muss jedoch keinen eigenen Standard erarbeiten.

Der Kreis Gütersloh hat im Jahr 2020 das sogenannte Alltagsradwegekonzept nach einstimmigem Beschluss im Straßen- und Verkehrsausschuss auf den Weg gebracht. Das dort beschriebene Alltagsradverkehrsnetz soll „[…] für Fahrten zur Schule, zur Arbeit, zum Einkaufen und zur Freizeitgestaltung möglichst direkte, verkehrssichere und gut befahrbare Wege anbieten […]. Es handelt sich um ein baulastträgerübergreifendes Netz. Das Ziel des Konzeptes ist es, alle Kommunen des Kreises untereinander sowie mit den jeweiligen Nachbarkommunen außerhalb des Kreises zu verbinden.“

Das Alltagsradwegekonzept des Kreises Gütersloh soll mehr Menschen auch im Alltag auf das Fahrrad holen. Hierzu soll ein leistungsfähiges, sicheres und komfortables Netz an Radverkehrsverbindungen zwischen den Orten und Ortsteilen des Kreises Gütersloh geschaffen werden. Das Netz soll auch in das Radnetz Ostwestfalen-Lippe eingebunden sein. Der ADFC Kreisverband Gütersloh war an der Erstellung des Konzepts beteiligt und hat eigene Netzvorschläge eingebracht.

Das Alltagsradwegekonzept des Kreises Gütersloh ist politisch beschlossen und befindet sich aktuell in einer frühen Phase der Umsetzung.

Im Konzept werden im Kapitel 3 Qualitätsstandards für Radverkehrsanlagen vorgegeben. Diese Qualitätsstandards orientieren sich an den Anforderungen der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen Ausgabe 2010 (ERA 2010) und gehen in einigen Teilbereichen darüber hinaus oder werden da, wo die ERA 2010 vage bleibt, konkretisiert.

Mit der Einhaltung der im Alltagsradwegekonzept vorgegebenen Standards werden demnach automatisch auch die entsprechenden Standards der ERA 2010 erfüllt. Damit ist eine Förderung von Neu- oder Umbaumaßen durch das Land NRW sichergestellt. Zudem sind die Standards ebenso mit dem Radverkehrskonzept der Regiopolregion Bielefeld und dem übergeordneten „Alltagsradwegenetz OstWestfalenLippe“ abgestimmt.

Da der Kreis Gütersloh diese Kriterien für sein Alltagsradwegenetz anwenden wird, soll die Stadt Gütersloh die Standards für das eigene kommunale Netz ebenso anwenden, da das kommunale Netz das Netz des Kreises um innerstädtische Verbindungen ergänzt. Somit finden die Radfahrenden unserer Stadt bei Neu- und Umbauten einen einheitlichen Qualitätsstandard vor, unabhängig davon, ob die Radverkehrsanlage zum Alltagsradwegenetz gehört oder nicht.

In der Konsequenz bedeutet der Vorschlag des ADFC, dass die Verwaltung

  • ermächtigt wird, in bestimmten Fällen über den ERA2010-Standard hinausgehend mind. mit Standard Netzkategorie III des Alltagsradwegenetzes zu planen und zu bauen; dadurch sind leicht höhere Kosten aufgrund des höheren Qualitätsstandards zu erwarten
  • bei Platzmangel in letzter Konsequenz Flächen zulasten des Kfz-Verkehrs in Anspruch nehmen wird
  • bestehende Planungen vor der Realisierung auf die Einhaltung der Kriterien prüft und entsprechend anpasst

Den Bürgerantrag hat der ADFC bereits im November 2021 bei der Stadt Gütersloh eingereicht. Inhaltlich behandelt wird der Bürgerantrag in der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 27. April 2023.

Hierzu hat die Stadt Gütersloh unter der Nummer 171/2023 eine Beschlussvorlage erstellt.

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