Etwa 850 Mitglieder aus dem Kreis Gütersloh sind eine starke Stimme für den Radverkehr! Vor Ort engagieren wir uns für lebenswerte Städte mit viel mehr Radverkehr.
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Der ADFC ist die Fahrradlobby mit mehr als 230.000 Mitgliedern. Im Kreis Gütersloh sind etwa 850 Menschen Mitglied im ADFC.
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Mehr Platz fürs Rad - für gute und breite Radwege, sichere Fahrradabstellplätze und für bessere Radfahrbedingungen für Jung und Alt: Das fordern wir seit Jahren im Kreis Gütersloh und darüber hinaus!
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Der ADFC will die Verkehrswende – mit dem Fahrrad im Mittelpunkt.
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Herzlich willkommen bei unseren geführten Radtouren! Einmal ohne Karte neue Wege erkunden - das bieten unsere erfahrenen TourGuides. ADFC-Mitglieder fahren kostenlos mit!
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Der ADFC will, dass die Mehrheit aller Menschen das Fahrrad künftig ganz selbstverständlich als Alltagsverkehrsmittel verwenden kann.
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Neuigkeiten

Giebel des Bundesratsgebäudes in Berlin.

Bundesrat blockiert StVG-Reform

24.11.2023

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 24. November 2023 der Neufassung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) seine Zustimmung verweigert und dessen Reform damit auf unbestimmte Zeit blockiert.

Fahrrad-Club ADFC NRW holt Radschnellweg-Planungen aus der Versenkung

Der ADFC in NRW hat am Wochenende (17.-19.11.2023) mit Demonstrationen und Kundgebungen in Dortmund, Frechen, Köln, Moers, Duisburg und Mülheim von der Landesregierung mehr Tempo beim Bau von Radschnellwegen gefordert.

Grafik zur ADFC-Radreisenanalyse 2024, zwei Personen fahren Rad, mit Kreis, der auf Gewinn eines Elektrofahrrads von Victoria hinweist

ADFC-Radreiseanalyse: Noch bis zum 10. Dezember mitmachen

22.11.2023

Viele Menschen haben bereits mitgemacht — für alle anderen gilt: Noch bis zum 10. Dezember können sie an der ADFC-Radreiseanalyse teilnehmen und haben die Chance, ein Elektrorad zu gewinnen.

Städte-Bündnis für Tempo 30 wächst auf 1.000 Mitglieder

21.11.2023

Die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“, die sich für mehr Tempo 30 in Städten einsetzt, hat mit der Gemeinde Rastede die 1000. Kommune in ihren Reihen begrüßt.

Der neue Bundesvorstand des ADFC (v.l.n.r.): Christoph Schmidt, Dr. Joachim Lohse, Amelie Döres, der neue Bundesvorsitzende Frank Masurat, Sarah Holczer, Christian Tänzler.

Neuer ADFC-Bundesvorstand gewählt

12.11.2023

Bei der 43. ADFC-Bundeshauptversammlung in Berlin wurde am Sonntag, 12.11., ein neuer Bundesvorstand bestimmt. Frank Masurat wurde zum neuen ADFC-Bundesvorsitzenden gewählt.

Radfahrende in Berlin, Invalidenstraße.

Bundestag beschließt Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

23.10.2023

Am Freitag, den 20. Oktober 2023, beschloss der Deutsche Bundestag eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Wenn das Gesetz nun noch den Bundesrat passiert – voraussichtlich am 24. November –, dann hat das StVG neue Ziele.

Radfahrende warten vor einer roten Ampel.

ADFC hält Entwurf zur Reform der StVO für unzureichend

12.10.2023

In einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) kritisiert der ADFC den Entwurf zur Reform der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) als unzureichend.

Von Europa lernen: gute europäische Radverkehrsbeispiele

Paris, Kopenhagen und Oulu in Finnland machen es vor: sichere und komfortable Infrastruktur für Radfahrerinnen und Radfahrer ist kein Hexenwerk! Werde jetzt Mitglied, damit die Verkehrswende endlich auch in Deutschland Realität wird!

Fahrradfreundliche Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen

Immer mehr Unternehmen in Nordrhein-Westfalen setzen auf Fahrradfreundlichkeit und erhöhen damit Ihre Attraktivität als Arbeitgeber, tragen Sie zur Mitarbeitergesundheit und zum Umweltschutz bei und senken Sie Ihre Kosten.

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Termine

Die nächsten Radtouren

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    Im Kreis Gütersloh ist der Verein mit einem eigenständigen Kreisverband vertreten. Die ehrenamtlichen Aktiven im Kreisverband Gütersloh engagieren sich als Interessenvertretung im Kreis Gütersloh für die Belange der Radfahrer. Sie stellen Kontakt her zur Verwaltung und Behörden, präsentieren den Verein und seine Dienstleistungen an Info-Ständen und bieten jedes Jahr ein Angebot an geführten Radtouren an.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank deiner Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein.

    Für dich hat der ADFC-Mitgliedsausweis aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen. Du kannst deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhältst du mit unserem viermal im Jahr erscheinenden ADFC-Magazin „Radwelt“ Information rund um alles, was dich als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Darüber hinaus kannst du als ADFC-Mitglied bei allen geführten Feierabend-, Halbtages- oder Ganztagestouren des Kreisverbands Gütersloh und den meisten anderen ADFC-Verbänden kostenlos mitfahren.

    Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben.

    Bist du etwa noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass du auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passe daher deine Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalte dich vorhersehbar, indem du beispielsweise dein Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halte Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachte daher immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und sei bitte nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes.

    Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter.

    Das schnelle Pedelec (S-Pedelec) unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben.

    Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir dir die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennst du auf einen Blick, mit welcher Güte du bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen kannst.

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