Poller auf dem Weg

Der Poller an der Bahnlinie soll den Weg vor missbräuchlicher Benutzung durch Kraftfahrzeuge schützen.

Schwerer Fahrradunfall in Halle (Westf.)

Die erst vor kurzem veröffentlichte Unfallstatistik der Kreispolizeibehörde Gütersloh weist einen erheblichen Anstieg der Verkehrsunfälle mit Radfahrenden aus. Vor diesem Hintergrund kommt dem Radunfall in Halle eine sehr tragische Bedeutung zu.

Bei dem Unfall am 7. März hat sich ein 67-jähriger Mann aus Steinhagen tödlich verletzt. Mitten auf dem Rad- und Gehweg entlang der Bahnlinie in Halle befindet sich ein Metallpoller, links und rechts neben dem Weg je ein scharfkantiger Steinbrocken. Hiermit soll die Durchfahrt von PKW verhindert werden. Eine Beschilderung als Rad-/Gehweg fehlt.

Für Radfahrende führen die genannten Einbauten zu einer Verengung der Fahrbahn, erschweren somit die Durchfahrt der betroffenen Stelle und stören die Fahrdynamik. Durch die zusätzlich meist mangelnde Sichtbarkeit entsteht ein Gefahrenpotenzial. Speziell für Radfahr-Gruppen und bei der Begegnung von Radfahrenden und Zufußgehenden entsteht ein Unfallrisiko durch Kollisionsgefahr.

Der ADFC fordert, auf die Installation von Pollern, Umlaufsperren und ähnlichen Verkehrseinrichtungen als Hindernis auf Radwegen zu verzichten. Grundlage bilden die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (kurz ERA), ein in Deutschland gültiges technisches Regelwerk für die Planung, den Entwurf und den Betrieb von Radverkehrsanlagen.

Laut ERA ist für die Verkehrssicherheit des Radverkehrs das Freihalten des lichten Raumes von grundlegender Bedeutung. Die Installation von Pollern, Umlaufsperren oder ähnlichen Einbauten ist nur gerechtfertigt, wenn der angestrebte Zweck mit anderen Mitteln nicht erreichbar ist und die Folgen eines Verzichtes die Nachteile für die Radverkehrssicherheit übertreffen: Poller sind unzulässig, wo Verkehrsteilnehmende gefährdet oder der Verkehr erschwert werden kann. Die ERA weisen zusätzlich darauf hin, den Zweck der Pollerinstallation genauestens zu hinterfragen.

Im Alltagsradwegekonzept des Kreises Gütersloh findet sich hierzu die Vorgabe: „Einbauten sind zu vermeiden. Poller dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen sowie Umlaufsperren nur an Bahnübergängen angeordnet werden.“

Speziell im hier vorliegenden Fall empfehlen wir als bauliche Maßnahme zur Fernhaltung der Kraftfahrzeuge die punktuelle Verengung des Weges auf 2,00 m mittels seitlicher Bordführungen, unterstützt durch seitliche Poller.

Zusätzlich muss durch eine entsprechende Beschilderung den Autofahrenden die Durchfahrt verboten werden.

Was diesen tödlichen Unfall besonders brisant macht ist die Tatsache, dass trotz mehrfacher Hinweise von Bürgern/-innen, auch des ADFC, diese Gefahrenstelle nicht beseitigt wurde. Zuletzt ist dies vor einem Jahr vom Bau- und Verkehrsausschuss der Stadt Halle mehrheitlich abgelehnt worden.

Wir, der ADFC Kreisverband Gütersloh, fordern die umgehende Beseitigung der Gefahrenstelle durch geeignete bauliche und verkehrsregelnde Maßnahmen.

Damit sich eine Stadt wie Halle (Westf.) als fahrradfreundlich darstellen kann, ist neben dem Radtourismus ein sicheres und gut ausgebautes Alltagsradwegenetz unerlässlich.


https://gt.adfc.de/pressemitteilung/schwerer-fahrradunfall-in-halle-westf

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    Im Kreis Gütersloh ist der Verein mit einem eigenständigen Kreisverband vertreten. Die ehrenamtlichen Aktiven im Kreisverband Gütersloh engagieren sich als Interessenvertretung im Kreis Gütersloh für die Belange der Radfahrer. Sie stellen Kontakt her zur Verwaltung und Behörden, präsentieren den Verein und seine Dienstleistungen an Info-Ständen und bieten jedes Jahr ein Angebot an geführten Radtouren an.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank deiner Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein.

    Für dich hat der ADFC-Mitgliedsausweis aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen. Du kannst deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhältst du mit unserem viermal im Jahr erscheinenden ADFC-Magazin „Radwelt“ Information rund um alles, was dich als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Darüber hinaus kannst du als ADFC-Mitglied bei allen geführten Feierabend-, Halbtages- oder Ganztagestouren des Kreisverbands Gütersloh und den meisten anderen ADFC-Verbänden kostenlos mitfahren.

    Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben.

    Bist du etwa noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass du auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passe daher deine Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalte dich vorhersehbar, indem du beispielsweise dein Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halte Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachte daher immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und sei bitte nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes.

    Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter.

    Das schnelle Pedelec (S-Pedelec) unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben.

    Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir dir die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennst du auf einen Blick, mit welcher Güte du bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen kannst.

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