Poller auf dem Weg

Der Poller an der Bahnlinie soll den Weg vor missbräuchlicher Benutzung durch Kraftfahrzeuge schützen.

Schwerer Fahrradunfall in Halle (Westf.)

Die erst vor kurzem veröffentlichte Unfallstatistik der Kreispolizeibehörde Gütersloh weist einen erheblichen Anstieg der Verkehrsunfälle mit Radfahrenden aus. Vor diesem Hintergrund kommt dem Radunfall in Halle eine sehr tragische Bedeutung zu.

Bei dem Unfall am 7. März hat sich ein 67-jähriger Mann aus Steinhagen tödlich verletzt. Mitten auf dem Rad- und Gehweg entlang der Bahnlinie in Halle befindet sich ein Metallpoller, links und rechts neben dem Weg je ein scharfkantiger Steinbrocken. Hiermit soll die Durchfahrt von PKW verhindert werden. Eine Beschilderung als Rad-/Gehweg fehlt.

Für Radfahrende führen die genannten Einbauten zu einer Verengung der Fahrbahn, erschweren somit die Durchfahrt der betroffenen Stelle und stören die Fahrdynamik. Durch die zusätzlich meist mangelnde Sichtbarkeit entsteht ein Gefahrenpotenzial. Speziell für Radfahr-Gruppen und bei der Begegnung von Radfahrenden und Zufußgehenden entsteht ein Unfallrisiko durch Kollisionsgefahr.

Der ADFC fordert, auf die Installation von Pollern, Umlaufsperren und ähnlichen Verkehrseinrichtungen als Hindernis auf Radwegen zu verzichten. Grundlage bilden die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (kurz ERA), ein in Deutschland gültiges technisches Regelwerk für die Planung, den Entwurf und den Betrieb von Radverkehrsanlagen.

Laut ERA ist für die Verkehrssicherheit des Radverkehrs das Freihalten des lichten Raumes von grundlegender Bedeutung. Die Installation von Pollern, Umlaufsperren oder ähnlichen Einbauten ist nur gerechtfertigt, wenn der angestrebte Zweck mit anderen Mitteln nicht erreichbar ist und die Folgen eines Verzichtes die Nachteile für die Radverkehrssicherheit übertreffen: Poller sind unzulässig, wo Verkehrsteilnehmende gefährdet oder der Verkehr erschwert werden kann. Die ERA weisen zusätzlich darauf hin, den Zweck der Pollerinstallation genauestens zu hinterfragen.

Im Alltagsradwegekonzept des Kreises Gütersloh findet sich hierzu die Vorgabe: „Einbauten sind zu vermeiden. Poller dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen sowie Umlaufsperren nur an Bahnübergängen angeordnet werden.“

Speziell im hier vorliegenden Fall empfehlen wir als bauliche Maßnahme zur Fernhaltung der Kraftfahrzeuge die punktuelle Verengung des Weges auf 2,00 m mittels seitlicher Bordführungen, unterstützt durch seitliche Poller.

Zusätzlich muss durch eine entsprechende Beschilderung den Autofahrenden die Durchfahrt verboten werden.

Was diesen tödlichen Unfall besonders brisant macht ist die Tatsache, dass trotz mehrfacher Hinweise von Bürgern/-innen, auch des ADFC, diese Gefahrenstelle nicht beseitigt wurde. Zuletzt ist dies vor einem Jahr vom Bau- und Verkehrsausschuss der Stadt Halle mehrheitlich abgelehnt worden.

Wir, der ADFC Kreisverband Gütersloh, fordern die umgehende Beseitigung der Gefahrenstelle durch geeignete bauliche und verkehrsregelnde Maßnahmen.

Damit sich eine Stadt wie Halle (Westf.) als fahrradfreundlich darstellen kann, ist neben dem Radtourismus ein sicheres und gut ausgebautes Alltagsradwegenetz unerlässlich.


https://gt.adfc.de/pressemitteilung/schwerer-fahrradunfall-in-halle-westf

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