Staatssekretär Dr. Dirk Günnewig, das Team der Radverkehrskoordinierenden im FM NRW und Dr. Andreas Bittner (ADFC) bei der Auszeichnung des Finanzministeriums als "Fahrradfreundlicher Arbeitgeber" in Gold am 29. September 2023.

Staatssekretär Dr. Dirk Günnewig, das Team der Radverkehrskoordinierenden im FM NRW und Dr. Andreas Bittner (ADFC) bei der Auszeichnung des Finanzministeriums als "Fahrradfreundlicher Arbeitgeber" in Gold am 29. September 2023. © ADFC NRW

Das Land als Vorbild und moderner Arbeitgeber

Pressemitteilung

Düsseldorf, 04.10.2023

 

Nr. 21/2023

Nordrhein-Westfalen sieht sich gern als „Fahrradland Nr. 1“. Auch der „Arbeitgeber Land“ erkennt seine Vorbildfunktion. Nun wurde das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen (FM NRW) als zweites Landesministerium vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club als "Fahrradfreundlicher Arbeitgeber" ausgezeichnet. Das soll auch auf die landesweite Verpflichtung zu einer klimaneutralen Verwaltung bis 2030 einzahlen.

Als zweites von elf Fachministerien in NRW ist das Finanzministerium im Rahmen der EU-ADFC-Initiative "Fahrradfreundlicher Arbeitgeber" ausgezeichnet worden. Neben dem früheren Verkehrsministerium, jetzt Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV), nimmt das Haus von Minister Dr. Marcus Optendrenk damit eine Vorreiterrolle ein. Das Ministerium unterstützt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das Fahrrad für den Arbeitsweg nutzen, mit zahlreichen Maßnahmen. Das bringt viele Vorteile: Das Ministerium kann so beim betrieblichen Gesundheits-, Umwelt- und Mobilitätsmanagement punkten.

Das Land als Vorbild und moderner Arbeitgeber

Dr. Andreas K. Bittner, Auditor der EU-ADFC-Initiative Fahrradfreundlicher Arbeitgeber und Mitglied im ADFC-Landesvorstand betont: „Die Auszeichnung in Gold zahlt einerseits auf das Ziel einer klimaneutralen Landesverwaltung bis 2030 ein, wie im nordrhein-westfälischen Klimaschutzgesetzes vom Juli 2021 festgelegt. Andererseits gibt es mit dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz einen aktuelleren und konkreteren Anknüpfungspunkt.“ Im besagten Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG, in Kraft seit Januar 2022) wird geregelt, dass bis Ende 2026 alle Landesbehörden und -betriebe, einschließlich der Gerichte und Finanzämter, u.a. wettergeschützte Radabstellplätze und Duschgelegenheiten in ausreichender Zahl vorweisen sollen. Aktuell sind die Förderbank NRW.Bank (in Münster und Düsseldorf) sowie drei Niederlassungen des Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW auditiert worden. Weitere Vorbereitungen und Workshops laufen mit drei weiteren Landesministerien, den übrigen BLB-Niederlassungen sowie dem Landesbetrieb Straßenbau NRW (Straßen.NRW). Letzter ist u.a. für die Planung und den Bau von Radschnellwegen in NRW zuständig.

Das Zertifikat in Gold wurde in der letzten Woche an Staatssekretär Dr. Dirk Günnewig und das Team der Radverkehrskoordinierenden im FM NRW übergeben. Unter der Leitung von Carmen Erkelenz und Günter Plewnia wurden in den letzten Monaten zahlreiche fahrradfreundliche Maßnahmen im Bereich Kommunikation, Infrastruktur und Parkraummanagement umgesetzt. Erörtert wurde auch das Thema Fahrradleasing für Landesbeamte und Tarifbeschäftigte, für das das Finanzministerium maßgeblich federführend ist. Anders als beispielsweise in Baden-Württemberg erlauben Gesetz bzw. Tarifvertrag in NRW diesen „Booster für die innerbehördliche Verkehrswende“ noch nicht, bedauert Bittner.

Notwendige Verbesserungen für den Alltagsradverkehr

Die Auszeichnung des Finanzministeriums zeigt, dass einzelne Aspekte des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz schon erfolgreich umgesetzt werden. Der ADFC stellt aber auch fest, dass maßgebliche Verbesserungen für den Alltagsradverkehr weiterhin nur unzureichend und zu langsam in Angriff genommen werden. Zur Fahrradfreundlichkeit gehört insbesondere ein sicheres, durchgehendes und komfortables Radwegenetz. Mobilitätsexperte Bittner: „Nur durch ein lokales und überörtlich durchgehendes Radwegenetz wird das Ziel eines Radverkehrsanteils von 25 % zu erreichen sein. Aus der repräsentativen Befragung „Fahrrad-Monitor“ wissen wir, dass die Potenziale beim Vorhandensein kreuzungsarmer Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten bei Arbeitnehmer*innen riesig sind und viele entsprechend den Umstieg vom PKW aufs Rad vollziehen würden.“

 

 

 


Fahrrad-Monitor 2021, repräsentative Online-Befragung des Bundes: „Bewertung der Radschnellweg-Initiative des Bundes“. Folien 131 - 133. 


„Fahrradfreundliche Arbeitgeber“ in Bronze, Silber und Gold

Das Zertifikat des ADFC gibt es in Bronze, Silber und Gold. Voraussetzung für alle ist ein:e Mobilitäts-Koordinator:in als zentrale Anlaufstelle. Zusatzpunkte gibt es für großzügig gestaltete Fahrradparkplätze nah am Eingang, Umkleidemöglichkeiten und Duschen. Positiv bewertet werden auch Angebote zur Fahrradreparatur, saisonale Fahrrad-Checks, Diensträder, Mitmachaktionen wie „Mit dem Rad zur Arbeit“, individuelle Streckenberatung oder Betriebsausflüge mit dem Rad.

Fahrradfreundlicher Arbeitgeber werden - die Chancen und Vorteile im Schnellcheck:

  • Fahrradfreundlichkeit ist nachhaltig und klimaneutral: Mit geringem Aufwand kommen Unternehmen ihren Nachhaltigkeitszielen näher.
  • Mit dem Rad pendelt es sich besser: Mitarbeiter sind unabhängig unterwegs und starten ohne Stau und Warten in den Tag.
  • Entspannte Parksituation: Je mehr Mitarbeiter mit dem Rad kommen, desto weniger Parkraum wird benötigt und vorhandene Flächen können anders genutzt werden.
  • Gesunde Mitarbeitende: Aktive Mobilität hilft, Stress abzubauen. Wer mit dem Rad zur Arbeit fährt, beugt zudem Bewegungsmangel und damit einhergehenden Einschränkungen vor.
  • Gestärkter Teamgeist: Gemeinsame Fahrradaktionen wie „Mit dem Rad zur Arbeit“ fördern die Kommunikation und das Wir-Gefühl.
  • Höhere Attraktivität als Arbeitgeber: Fahrradfreundliche Arbeitgeber haben die Nase vorn beim Wettbewerb um Fachkräfte, die bei der Stellensuche nicht nur aufs Gehalt achten.

Diese Meldung finden Sie auch unter https://nrw.adfc.de/presse
Hinweis an Redaktionen: Alle Infos zum Siegel gibt es auf www.fahrradfreundlicher-arbeitgeber.de.


Kontakt

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club NRW e.V. (ADFC NRW)
Landesverband NRW
Karlstr. 88, 40210 Düsseldorf
Tel. 0211-687080
Mail: presse@adfc-nrw.de
Internet: www.adfc-nrw.de


Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit mehr als 58.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In 37 Kreisverbänden und rund 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrades ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.

https://gt.adfc.de/pressemitteilung/das-land-als-vorbild-und-moderner-arbeitgeber-2

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    Im Kreis Gütersloh ist der Verein mit einem eigenständigen Kreisverband vertreten. Die ehrenamtlichen Aktiven im Kreisverband Gütersloh engagieren sich als Interessenvertretung im Kreis Gütersloh für die Belange der Radfahrer. Sie stellen Kontakt her zur Verwaltung und Behörden, präsentieren den Verein und seine Dienstleistungen an Info-Ständen und bieten jedes Jahr ein Angebot an geführten Radtouren an.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank deiner Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein.

    Für dich hat der ADFC-Mitgliedsausweis aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen. Du kannst deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhältst du mit unserem viermal im Jahr erscheinenden ADFC-Magazin „Radwelt“ Information rund um alles, was dich als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Darüber hinaus kannst du als ADFC-Mitglied bei allen geführten Feierabend-, Halbtages- oder Ganztagestouren des Kreisverbands Gütersloh und den meisten anderen ADFC-Verbänden kostenlos mitfahren.

    Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben.

    Bist du etwa noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass du auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passe daher deine Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalte dich vorhersehbar, indem du beispielsweise dein Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halte Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachte daher immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und sei bitte nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes.

    Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter.

    Das schnelle Pedelec (S-Pedelec) unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben.

    Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir dir die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennst du auf einen Blick, mit welcher Güte du bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen kannst.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt