Bundeshauptversammlung ADFC 2023 in Berlin

29 der 140 Delegierten bei der Bundeshauptversammlung des ADFC stammen aus NRW. © ADFC NRW / Isabelle Klarenaar

ADFC NRW will Druck auf Politik für Bau sicherer Fahrradinfrastruktur erhöhen

Düsseldorf, 14.11.2023

Nr. 24/2023

 

Pressemitteilung

Der Fahrrad-Club ADFC NRW wird den Druck auf die Politik zum Ausbau sicherer Radinfrastruktur deutlich erhöhen. Das sagten die Landesvorsitzenden Axel Fell und Rebecca Heinz nach der Bundeshauptversammlung des ADFC am 11. Und 12. November 2023 in Berlin.
 

„Angesichts steigender Unfallzahlen im Radverkehr brauchen wir jetzt endlich eine bessere und sichere Fahrradinfrastruktur und auch mehr politischen Willen für den Bau von Radschnellwegen in Nordrhein-Westfalen“, sagte Rebecca Heinz. Sie kündigte für den 18. November eine Demonstration auf dem geplanten Radschnellweg RS6 zwischen Frechen und Köln an. 

Axel Fell dankte im Namen des Landesverbands der bisherigen Bundesvorsitzenden Rebecca Peters aus Bonn, die den weltgrößten Fahrrad-Club zwei Jahre lang geführt hatte und nicht mehr zur Wahl angetreten war. Zum neuen Bundesvorsitzenden wurde Frank Masurat gewählt, der langjährige Vorsitzende des ADFC Berlin.

NRW mit starker Stimme im Bundesvorstand vertreten
„Wir freuen uns, dass unser Landesverband mit Christoph Schmidt aus Köln auch weiterhin mit starker Stimme im Bundesvorstand vertreten ist. Damit wird NRW prägend und impulsgebend sein“, heißt es aus NRW. Der gewählte 47-jährige IT-Unternehmer aus der Domstadt ist für Verkehrspolitik zuständig und engagiert sich seit Jahren als Vorsitzender des Fahrrad-Clubs in Köln. Auch der in NRW gebürtige Tourismusexperte Christian Tänzler (61) gehört erneut dem Bundesvorstand an und will sich weiterhin für die Qualität der radtouristischen Angebote einsetzen.

Größte Delegation aus NRW

Der Landesverband Nordrhein-Westfalen repräsentierte mit 29 von 140 Delegierten den größten Landesverband des Fahrrad-Clubs in Deutschland. Die Ehrenamtlichen erreichten, dass sich der ADFC künftig noch stärker für den Verbraucherschutz einsetzen kann. Sie stimmten außerdem dafür, dass junge Menschen im ADFC künftig mehr Mitsprache bei der Verbandsentwicklung haben sollen.

Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit mehr als 58.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In 37 Kreisverbänden und rund 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrades ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.

Diese Meldung finden Sie auch unter https://nrw.adfc.de/presse

Kontakt
Ludger Vortmann
Pressesprecher
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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club NRW e.V. (ADFC NRW)
Landesverband NRW
Karlstr. 88, 40210 Düsseldorf
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Internet: www.adfc-nrw.de

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Portrait Axel Fell, Landesvorsitzender des Fahrrad-Clubs ADFC NRW
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Rebecca Heinz, Landesvorsitzende des ADFC NRW

Copyright: ADFC NRW / Dieter Debo

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NRW-Delegation des ADFC NRW bei der Bundeshauptversammlung am 11. und 12. November 2023 in Berlin.

NRW-Delegation des ADFC NRW bei der Bundeshauptversammlung am 11. und 12. November 2023 in Berlin

Copyright: ADFC NRW / Benedikt Glitz

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https://gt.adfc.de/pressemitteilung/adfc-nrw-will-druck-auf-politik-fuer-bau-sicherer-fahrradinfrastruktur-erhoehen-3

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    Im Kreis Gütersloh ist der Verein mit einem eigenständigen Kreisverband vertreten. Die ehrenamtlichen Aktiven im Kreisverband Gütersloh engagieren sich als Interessenvertretung im Kreis Gütersloh für die Belange der Radfahrer. Sie stellen Kontakt her zur Verwaltung und Behörden, präsentieren den Verein und seine Dienstleistungen an Info-Ständen und bieten jedes Jahr ein Angebot an geführten Radtouren an.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank deiner Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein.

    Für dich hat der ADFC-Mitgliedsausweis aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen. Du kannst deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhältst du mit unserem viermal im Jahr erscheinenden ADFC-Magazin „Radwelt“ Information rund um alles, was dich als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Darüber hinaus kannst du als ADFC-Mitglied bei allen geführten Feierabend-, Halbtages- oder Ganztagestouren des Kreisverbands Gütersloh und den meisten anderen ADFC-Verbänden kostenlos mitfahren.

    Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben.

    Bist du etwa noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass du auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passe daher deine Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalte dich vorhersehbar, indem du beispielsweise dein Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halte Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachte daher immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und sei bitte nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes.

    Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter.

    Das schnelle Pedelec (S-Pedelec) unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben.

    Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir dir die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennst du auf einen Blick, mit welcher Güte du bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen kannst.

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