Fahrradfahren im täglichen Verkehr

Lebenswert? Autos dominieren auf den Straßen. © ADFC | april agentur

Offener Brief: Bündnis dringt auf schnelle Reform des Verkehrsrechts

Auch nach über einem Jahr im Amt hat Bundesverkehrsminister Volker Wissing noch immer keinen Entwurf für ein modernisiertes Straßenverkehrsrecht vorgelegt. Ein Verbände-Bündnis fordert in einem Offenen Brief sofortiges Handeln.

Unter dem Motto „Modernes Straßenverkehrsrecht für alle. Jetzt umsetzen!“ fordern die Unterzeichnenden Bundesverkehrsminister Wissing auf, umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, „der das Straßenverkehrsgesetz zu einem Gesetz für alle Verkehrsteilnehmenden macht“.

Gesellschaft sieht Reformbedarf

Die Verbände zeigen sich alarmiert, dass es noch immer keinen Referentenentwurf gibt - trotz eines breiten gesellschaftlichen Konsens über den Reformbedarf im Sinne der Mobilitätswende und diverser auf dem Tisch liegender Rechtsgutachten für eine zeitnahe Umsetzung.

Modernes Verkehrsrecht für lebenswerte Städte

Im Brief heißt es: „Gute Straßen sind für alle da! Wir brauchen ein modernes Straßenverkehrsrecht statt ‚Auto first‘“.

Die Verbände plädieren dafür, dass die Ziele des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes, die „Vision Zero“ und die Möglichkeiten für städtebauliche Entwicklung in den Kommunen als gleichberechtigte Ziele in das Straßenverkehrsgesetz (StVG) integriert werden. So wie es die Bundesregierung im Koalitionsvertrag festgelegt hat.

Die Modernisierung des Straßenverkehrsrechts sei von zentraler Bedeutung für das Erreichen der Klimaziele vor Ort, für die Verbesserung der Verkehrssicherheit und für gesunde, lebenswerte Städtem, so das Bündnis.

Bündnis aus Verkehrs-, Umwelt- und Verbraucherverbänden sowie Fahrradwirtschaft

Unterzeichnet haben den offenen Brief folgende Verbände und Organisationen: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC), Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), Bundesverband CarSharing (BCS), ChangingCities, Deutscher Naturschutzring (DNR), Deutsche Umwelthilfe (DUH), Fachverband Fußverkehr Deutschland (FUSS e.V.), Verkehrsclub Deutschland (VCD), Verbund Service und Fahrrad (VSF), Bundesverband Zukunft Fahrrad.

Den offenen Brief finden Sie als PDF zur Ansicht und zum Download in der blauen Medienbox. Die ADFC-Pressemitteilung zum Offenen Brief finden Sie hier.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

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    Im Kreis Gütersloh ist der Verein mit einem eigenständigen Kreisverband vertreten. Die ehrenamtlichen Aktiven im Kreisverband Gütersloh engagieren sich als Interessenvertretung im Kreis Gütersloh für die Belange der Radfahrer. Sie stellen Kontakt her zur Verwaltung und Behörden, präsentieren den Verein und seine Dienstleistungen an Info-Ständen und bieten jedes Jahr ein Angebot an geführten Radtouren an.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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    Bist du etwa noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass du auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passe daher deine Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalte dich vorhersehbar, indem du beispielsweise dein Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halte Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachte daher immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und sei bitte nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes.

    Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter.

    Das schnelle Pedelec (S-Pedelec) unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben.

    Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir dir die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennst du auf einen Blick, mit welcher Güte du bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen kannst.

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