NRW: weitere Fahrradfreundliche Arbeitgeber zertifiziert

In Nordrhein-Westfalen geht es Schlag auf Schlag weiter beim Thema "betriebliche Mobilität". Unternehmen wie die Sparkasse Essen, die Targo-Bank und die Städte Lüdinghausen und Ibbenbüren erhöhen die Zahl zertifizierter Betriebe in NRW auf 72.

Zertifikatübergabe Fahrradfreundlicher Arbeitgeber an die BLB Niederlassung Düsseldorf
Der Niederlassungsleiter des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW in Düsseldorf, André Strube (rechts im Bild) fördert das Radfahren in seiner Niederlassung und will mehr Menschen für das Radfahren zur Arbeit motivieren. © Zertifikatübergabe Fahrradfreundlicher Arbeitgeber an die BLB Niederlassung Düsseldorf

In November und Dezember wurden in Nordrhein-Westfalen wieder mehrere Unternehmen zertifiziert oder re-zertifiziert. Einige Namen werden wir erst Anfang 2023 verraten. Das begehrte Zertifikat überreichten jetzt unsere Auditor:innen an die Sparkasse Essen, die Stadt Lüdinghausen sowie das Bundesinstitut für Sportwissenschaften (BiSP) in Bonn. Re-zertifiziert wurde das NRW-Verkehrsministerium, das inzwischen Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr heißt und das Dienstleistungszentrum der Targobank in Duisburg.

Immer mehr Betriebe erkennen den Mehrwert, den sie als Fahrradfreundlicher Arbeitgeber haben. Denn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren und im Unternehmen eine fahrradfreundliche Infrastruktur vorfinden, sind meist besonders motiviert und weniger krank.

Von links: Bürgermeister Ansgar Mertens, die Mobilitätsbeauftragte Vanessa Hullermann, Andreas Bittner, Auditor der Marke „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ und Manfred Piotrowski, Sprecher ADFC Lüdinghausen. © Stadt Lüdinghausen

Die Stadt Lüdinghausen im Kreis Coesfeld ist seit November 2022 Fahrradfreundlicher Arbeitgeber. Auditor Andreas K. Bittner überreichte das Zertifikat in Silber: "Ich bin mir sicher, dass die Stadt das Potential des Siegels nutzt und nun noch weiter voranschreitet, um mehr Mitarbeitende für das Radfahren zu motivieren.“

Wäre das nicht auch was für Ihr Unternehmen?

Sie haben einen Betrieb oder möchten als Mitarbeitende:r gerne das betriebliche Mobilitätsmanagement auf Klimaschutz trimmen?

Birgit Kind von der TARGOBANK in Duisburg vor dem Bankgebäude mit einer Urkunde für Fahrradförderung in ihrem Betrieb
Birgit Kind von der TARGOBANK in Duisburg vor dem Bankgebäude mit einer Urkunde für Fahrradförderung in ihrem Betrieb © TARGOBANK

"Das Gold-Siegel ist für uns kein Grund, uns auszuruhen," erläutert Birgit Kind aus dem TARGOBANK Einkauf, die sich um die Auszeichnung gekümmert hat. "Wir werden die Zeit bis zur nächsten Re-Zertifizierung nutzen, um den Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen weiter zu fördern." Im nächsten Jahr stehen außerdem die Rezertifizierungen der TARGOBANK Großstandorte Düsseldorf und Mainz an, die seit 2020 ebenfalls zertifiziert sind.

Von links: Karolina Dobrzynski (Referentin der Niederlassungsleitung/ Radverkehrskoordinatorin), Thomas Döring (Mitarbeiter und ADFC-Mitglied), Andreas K. Bittner (ADFC), Elke Kolfen und André Strube (Niederlassungsleitung).

"Fahrradfreundlicher Arbeitgeber" – Zertifikatsübergabe (Silber) bei der BLB NRW Niederlassung Düsseldorf am 23. November 2022. Von links: Karolina Dobrzynski (Referentin der Niederlassungsleitung/ Radverkehrskoordinatorin), Thomas Döring (Mitarbeiter und ADFC-Mitglied), Andreas K. Bittner (ADFC), Elke Kolfen und André Strube (Niederlassungsleitung).

https://gt.adfc.de/artikel/nrw-weitere-fahrradfreundliche-arbeitgeber-zertifiziert-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    Im Kreis Gütersloh ist der Verein mit einem eigenständigen Kreisverband vertreten. Die ehrenamtlichen Aktiven im Kreisverband Gütersloh engagieren sich als Interessenvertretung im Kreis Gütersloh für die Belange der Radfahrer. Sie stellen Kontakt her zur Verwaltung und Behörden, präsentieren den Verein und seine Dienstleistungen an Info-Ständen und bieten jedes Jahr ein Angebot an geführten Radtouren an.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank deiner Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein.

    Für dich hat der ADFC-Mitgliedsausweis aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen. Du kannst deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhältst du mit unserem viermal im Jahr erscheinenden ADFC-Magazin „Radwelt“ Information rund um alles, was dich als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Darüber hinaus kannst du als ADFC-Mitglied bei allen geführten Feierabend-, Halbtages- oder Ganztagestouren des Kreisverbands Gütersloh und den meisten anderen ADFC-Verbänden kostenlos mitfahren.

    Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben.

    Bist du etwa noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass du auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passe daher deine Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalte dich vorhersehbar, indem du beispielsweise dein Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halte Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachte daher immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und sei bitte nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes.

    Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter.

    Das schnelle Pedelec (S-Pedelec) unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben.

    Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir dir die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennst du auf einen Blick, mit welcher Güte du bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen kannst.

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