ADFC Fahrradklima-Test 2022

ADFC Fahrradklima-Test 2022 © ADFC

24. April: Ergebnisse des ADFC-Fahrradklima-Tests 2022 / mit Minister Wissing

Terminhinweis: Am 24. April präsentiert der ADFC mit Bundesverkehrsminister Wissing die Ergebnisse des Fahrradklima-Tests 2022.

Die Ergebnisse des ADFC-Fahrradklima-Test 2022 nehmen Form an. Mehr als 245.000 Radfahrerinnen und Radfahrer aus ganz Deutschland haben bei der großen Online-Befragung im Herbst 2022 über die Fahrradfreundlichkeit ihrer Städte und Gemeinden abgestimmt. Rund 1.100 Orte wurden bewertet, mehr als je zuvor. Gemeinsam mit Bundesverkehrsminister Volker Wissing stellt der Fahrradclub ADFC am 24. April die Ergebnisse des ADFC-Fahrradklima-Tests 2022 vor. Das Schwerpunktthema ist in diesem Jahr die Fahrradfreundlichkeit im ländlichen Raum.

Bitte merken Sie sich schon jetzt diesen Termin vor:

Pressekonferenz zum ADFC-Fahrradklima-Test 2022

Montag, 24. April 2023, 13.30 bis 14.30 Uhr mit Bildtermin

Im Quadriga Forum Berlin, Werderscher Markt 15, 10117 Berlin

Mit

  • Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr
  • Rebecca Peters, ADFC-Bundesvorsitzende

Im Anschluss an die Pressekonferenz findet eine Auszeichnungsveranstaltung mit den Gewinner- und Aufholer-Kommunen statt. Auch diese Veranstaltung ist presseöffentlich. Eine Presse-Einladung mit allen Informationen erhalten Sie Mitte April.

Hintergrund zum ADFC-Fahrradklima-Test

Alle zwei Jahre führt der Fahrradclub ADFC mit Unterstützung des Bundesverkehrsministeriums den ADFC-Fahrradklima-Test durch, 2022 schon zum zehnten Mal. Die Testergebnisse und das Städteranking haben sich als Zufriedenheits-Index der Radfahrenden in Politik und Medien etabliert. Die nicht repräsentative Online-Umfrage besteht aus 27 gleichbleibenden Fragen zur Qualität des Radinfrastrukturangebots. Hinzu kommen fünf jährlich wechselnde Zusatzfragen zu einem Schwerpunktthema. In diesem Jahr ist dies die Fahrradfreundlichkeit im ländlichen Raum. Ausgezeichnet werden die fahrradfreundlichsten Kommunen in sechs Einwohner-Größenklassen sowie die stärksten Aufholer-Städte seit 2020. Einen Sonderpreis gibt es in diesem Jahr für eine besonders fahrradfreundliche ländliche Kommune. Weitere Informationen auf www.fahrradklima-test.adfc.de.

Hinweise für Redaktionen: Ergänzend zum Angebot des ADFC-Bundesverbandes informieren die ADFC-Landesverbände detaillierter über die jeweils regionalen Ergebnisse des ADFC-Fahrradklima-Tests. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des entsprechenden ADFC-Landesverbandes. Wenn Sie diese Terminankündigung durch eine Weiterleitung erhalten haben, melden Sie sich bitte mit Ihren Kontaktdaten bei uns – wir laden Sie dann gern persönlich ein.

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 220.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

Downloads

Logo des ADFC Fahrradklimatests 2020

ADFC Fahrradklima-Test 2022

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ADFC-Fahrradklima-Test 2022: Sharepic Wegequalität

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ADFC-Fahrradklima-Test 2022: Sharepic Fahrradparken

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https://gt.adfc.de/artikel/24-april-ergebnisse-des-adfc-fahrradklima-tests-2022-mit-minister-wissing-10

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    Im Kreis Gütersloh ist der Verein mit einem eigenständigen Kreisverband vertreten. Die ehrenamtlichen Aktiven im Kreisverband Gütersloh engagieren sich als Interessenvertretung im Kreis Gütersloh für die Belange der Radfahrer. Sie stellen Kontakt her zur Verwaltung und Behörden, präsentieren den Verein und seine Dienstleistungen an Info-Ständen und bieten jedes Jahr ein Angebot an geführten Radtouren an.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank deiner Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein.

    Für dich hat der ADFC-Mitgliedsausweis aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen. Du kannst deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhältst du mit unserem viermal im Jahr erscheinenden ADFC-Magazin „Radwelt“ Information rund um alles, was dich als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Darüber hinaus kannst du als ADFC-Mitglied bei allen geführten Feierabend-, Halbtages- oder Ganztagestouren des Kreisverbands Gütersloh und den meisten anderen ADFC-Verbänden kostenlos mitfahren.

    Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben.

    Bist du etwa noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass du auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passe daher deine Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalte dich vorhersehbar, indem du beispielsweise dein Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halte Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachte daher immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und sei bitte nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes.

    Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter.

    Das schnelle Pedelec (S-Pedelec) unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben.

    Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir dir die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennst du auf einen Blick, mit welcher Güte du bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen kannst.

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